Erinnerung

SIG setzt sich für eine nationale Gedenkstätte ein

In der Schweiz existiert keine offizielle Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus. Ein breites Bündnis arbeitet, zusammen mit dem SIG, an einem offiziellen Erinnerungs- und Vermittlungsort. In diesem Frühjahr soll das Konzept dem Bundesrat überreicht werden.

Direkt hinter der Schweizer Grenze fielen Millionen von Menschen den Verbrechen des Nationalsozialismus zum Opfer. Die Schweiz selbst blieb davon nicht unberührt. Ein zentraler Ort der Erinnerung und Vermittlung fehlt aber. Zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Auslandschweizerorganisation, der Christlich-Jüdischen Arbeitsgemeinschaft, des Archivs für Zeitgeschichte und des Zentrums für Jüdische Studien der Universität Basel hat der SIG an einem Konzept für eine nationale Gedenkstätte mitgearbeitet. Dieses soll dem Bundesrat noch in diesem Frühjahr vorgelegt werden.

Gedenken und vermitteln

Zwar gibt es hierzulande bereits rund fünfzig kleine Erinnerungsorte, die primär den jüdischen Opfern oder einzelnen Retterinnen und Rettern gewidmet sind. Sie wurden allerdings alle auf private Initiativen hin erstellt. Ein eidgenössisches und zentrales Mahnmal fehlt. Die geplante Gedenkstätte soll in Zukunft alle Opfer des Nationalsozialismus einschliessen und ebenso jene Menschen, denen die Schweizer Behörden damals die Rettung verweigert haben. Das Denkmal soll aber auch an die Schweizerinnen und Schweizer erinnern, die sich dem nationalsozialistischen Regime entgegengestellt oder den Verfolgten Schutz und Hilfe geboten haben. Dass auch Schweizerinnen und Schweizer unter den Opfern waren, ist lange kaum beachtet worden. Inzwischen ist dieser Umstand durch Forschungsarbeiten gut dokumentiert: Gegen 1000 Schweizerinnen und Schweizer wurden in Konzentrationslagern inhaftiert, weil sie jüdisch, homosexuell, nicht sesshaft, psychisch krank oder körperlich behindert waren. Über 450 von ihnen haben nicht überlebt.

Heute sind nur noch wenige Zeitzeuginnen und Zeitzeugen unter uns, die von ihrem Erlebten direkt berichten können. Es werden immer weniger. Was bleibt, sind die Erzählungen der Betroffenen – eindrucksvolle Quellen, die es zu bewahren gilt. Ebenso droht in Vergessenheit zu geraten, wie die Schweiz als Demokratie und Rechtsstaat von der Zeit des Nationalsozialismus betroffen war. Hier sollen neue Formen der Erinnerungskultur abhelfen. Insbesondere die Vermittlung des Themas an Schulen trägt dazu bei, dass diese Verbrechen niemals in Vergessenheit geraten oder relativiert werden können. So soll ein erheblicher Teil der geplanten Gedenkstätte der Dokumentation und der Vermittlung gewidmet sein. Weil Erinnerung auch Aufklärung ist, soll besonders jungen Menschen aufgezeigt werden, wie gefährlich Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung für die Demokratie sind.

Der Bund in der Pflicht

Das Denkmal steht im Kontext der Selbstverpflichtung, welche die Schweiz mit dem Beitritt zur International Holocaust Remembrance Alliance IHRA 2004 eingegangen ist. Es ist Ausdruck einer zukunftsorientierten Auseinandersetzung der Schweiz mit ihrer Vergangenheit. Als Standort wünschen sich die Initiantinnen und Initianten die Hauptstadt Bern. Sie ist zentral und steht symbolisch für die offizielle Schweiz. Die neue Gedenkstätte soll vom Bund finanziert und getragen werden, allenfalls mit der Unterstützung der Kantone und der Gemeinden. Der Plan für eine offizielle Gedenkstätte ist breit abgestützt. Bereits haben sich rund 200 Einzelpersonen und Organisationen aus Gesellschaft, Wirtschaft und Politik gefunden, die das Projekt unterstützen.

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