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Jüdisches Leben
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Dem SIG ist es ein Anliegen, die jüdische Kultur einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Deshalb unterstützt der SIG innovative Projekte und Organisationen mit Subventionen, die sich mit jüdischen Themen befassen.
Bei einem Förderungsgesuch an den SIG gelten folgende Bedingungen:
Kreis der Begünstigten
Subventionen können ausgerichtet werden:
- an jüdische Organisationen nationaler und internationaler Bedeutung;
- in Ausnahmefällen an Einzelpersonen für Projekte, die von grossem Interesse für das Schweizer Judentum sind;
- an nichtjüdische Organisationen, sofern dieselben und/oder das zu subventionierende Projekt von grossem Interesse für das Schweizer Judentum sind.
Verfahren
Nach einer Einzelfallprüfung durch die SIG-Geschäftsstelle erfolgt die Bewilligung von Subventionen durch die Geschäftsleitung des Verbands.
Zeitpunkt
Um im Budget des SIG berücksichtigt zu werden, ist das Förderungsgesuch im Voraus, nach Möglichkeit bis Ende des Vorjahres, einzureichen. Ist dies nicht möglich, so ist das Gesuch so früh wie möglich, im Minimum zwei Monate im Voraus, einzureichen. Die Bewilligung von Subventionen für ein abgelaufenes Rechnungsjahr ist nicht möglich.
Begleitdokumentation
- Dem Subventionsgesuch müssen folgende Unterlagen beiliegen:
- Begründung für das Gesuch;
- detaillierter Projektbeschrieb (Programm, Aufführungsorte, Termine etc.);
- Budget, Finanzierungsplan, Eigenmittel des Gesuchstellers etc.;
- evtl. Jahresbericht und Jahresrechnung.
Diverses
Der SIG kann Zwischen- resp. Schlussberichte für gesprochene Subventionen verlangen. Der SIG muss bei Veranstaltungen in Programmen, Plakaten etc. und bei Publikationen als Sponsor aufgeführt werden – es sei denn, der SIG wünscht dies ausdrücklich nicht.
Ansprechpartnerin für Projektförderungen und Subventionen
Valérie Arato-Salzer, Leiterin Kultur
T +41 (0)43 305 07 77