Grundlage

Das Wort „Schabbat“ geht auf den hebräischen Verbstamm sch-b-t, zu Deutsch „ruhen“ zurück. Mit diesem Verb wird die Ruhe Gottes am siebten Tage der Schöpfung beschrieben. Doch anders als nach der christlichen Kapiteleinteilung, wo hier ein neues Kapitel beginnt, womit der Abschluss des Schöpfungsakts bezeichnet ist, integriert die jüdische Texteinteilung nach Leseinheiten bei der Thoravorlesung den Schöpfungsakt und feiert ihn als dessen Höhepunkt. Später wird im Text der Fünf Bücher Mose im Zusammenhang mit der Einhaltung des Schabbat die Rede wiederholt und eine ausdrückliche Verbindung zwischen dem Feiern des siebten Wochentags (also des Samstags) und der göttlichen Ruhe als Abschluss der Schöpfung hergestellt. Wie Gott in sechs Tagen Himmel und Erde geschaffen und dann geruht habe, solle der Mensch sechs Tage arbeiten und am siebten ruhen. Die konkreten Fragestellungen, wie der Schabbat zu halten sei, finden sich in der rabbinischen Literatur, wo die Mischna und auch der Talmud umfangreiche Traktate mit dem Titel „Schabbat“ aufweisen, sowie in zahllosen Schriften der späteren Jahrhunderte bis heute.

Schabbatgesetze

Der Schabbat, der am Freitagabend ca. eine Stunde vor Einnachten beginnt und mit Einbruch der Nacht am Samstag endet, ist durch eine Anzahl von Schabbatgesetzen gekennzeichnet, die dem Tag sein Gepräge verleihen. Gemäss den unterschiedlichen Formulierungen in den zwei Fassungen der Zehn Gebote, den Schabbat zu „heiligen“, bzw. zu „hüten“, gibt es zwei Grundlagen für die Einhaltung des Schabbat: Das Heiligen besteht in einem besonderen Segensspruch über den Schabbat, der mit dem Weinsegen vor der Mahlzeit verbunden wird (Kiddusch). Auch soll der Tag dadurch gekennzeichnet werden, dass an ihm drei Mahlzeiten eingenommen werden - eine am Freitagabend, zwei am Samstag -, was vor allem für die ärmeren Menschen früherer Zeiten Üppigkeit bedeutete. So wird auch darauf geachtet, am Schabbat besonders gut und festlich zu essen. Auch die Gottesdienste werden, da nicht gearbeitet wird und gegenüber dem Wochentag etliche Zusätze inklusive der Lektüre eines Wochenabschnitts aus den Fünf Büchern Mose ins Gebet aufgenommen wurden, sehr viel feierlicher und länger gestaltet (und in der Regel auch von mehr Menschen besucht) als am Wochentag.

Charakteristisch für den Schabbat sind aber auch die umfassenden Arbeitsverbote, die das Hüten des Schabbat gewährleisten sollen. Abgeleitet von insgesamt 39 Hauptarbeiten sind alle landwirtschaftlichen und handwerklichen Tätigkeiten (einschliesslich Schreiben) ebenso wie das Entzünden oder Regulieren von Feuer verboten, was auch ein Verbot der Betätigung und des Umgangs mit allen elektrischen oder motorisierten Vorrichtungen und Gegenständen (wie Lichtentzünden, Autofahren u.a.) zur Folge hat. (Das Voreinstellen elektrischer Vorrichtungen am Freitag wie Wärmeplatten, Licht oder Zeitschaltuhren, die das Warmhalten von Speisen oder das Regulieren des Lichtes am Schabbat ermöglichen, ist jedoch erlaubt.) Auch jede Handelstätigkeit und der Umgang mit Geld oder anderen Zahlungsmitteln ist durch die Schabbatgesetze untersagt, ebenso wie das Tragen von Gegenständen im öffentlichen Raum - es sei denn, dieser sei durch eine Stadtmauer oder eine symbolisch darum gespannte Schnur (Eruw) zu einem in sich geschlossenen Raum verwandelt worden, in dem das Tragen gestattet wäre (dies wird in einer Anzahl von Städten, insbesondere in Israel, aber z.T. auch den USA, Frankreich u.a., getan). Auch sollen gemäss dem Schabbatgebot die Grenzen des besiedelten Gebietes nicht um mehr als ca. 1,2 km verlassen werden. Gegenstände, die für verbotene Arbeiten vorgesehen sind, sollen auch ausserhalb dieser Arbeiten nicht zur Hand genommen oder verschoben werden. Ihr Zustand wird als ein am Schabbat unzugänglicher (Mukze) bezeichnet.

Insgesamt führen diese strengen Schabbatgesetze, falls sie eingehalten werden, durch das Wegfallen jeglicher Arbeit, aber auch klassischer Freizeitbeschäftigungen dazu, dass der Tag viel Zeit für Familie, Freunde und spirituelle Betätigung lässt. Das Ende des Schabbats wird wiederum durch den Segen über Wein (oder ein anderes Getränk) bezeichnet, verbunden u.a. mit dem Anzünden eines Lichts, mit dem signalisiert wird, dass die am Schabbat verbotenen Tätigkeiten wieder erlaubt sind (Hawdala).

Auch über seine gesetzlichen Implikationen hinaus hat der Schabbat viele Jüdinnen und Juden über die Jahrhunderte inspiriert. Der Dichter Heinrich Heine (1797-1856) feierte ihn in seiner Dichtung „Prinzessin Sabbat“, der bedeutende jüdische Gelehrten Abraham Josua Heschel (1907-1970) bezeichnete ihn als „Palast in der Zeit“.

Praktische Umsetzung

In Israel gilt der Schabbat als gesetzlicher Feiertag. Der öffentliche Busverkehr ruht an diesem Tag. Auch sind in orthodoxen Siedlungen oder Stadtquartieren die Strassen für den Verkehr gesperrt. Der Schabbat ist (da Israel in den meisten Bereichen noch die Sechstagewoche kennt) für viele Bürgerinnen und Bürger der einzige freie Tag. Vor allem für die säkulare Bevölkerung ist er deshalb auch der Tag der Freizeit, des Strandbesuchs oder auch der Sportveranstaltungen (Fussballspiele etc.).

In der Schweiz ist durch die Einführung der Fünftagewoche in Schulen und Betrieben die Einhaltung des Schabbat für die praktizierenden Schweizer Juden viel einfacher geworden. Grundsätzlich galt in öffentlichen Schweizer Schulen der Schulbesuch (an manchen Orten auch das Schreiben im Unterricht) bis in die Nachkriegszeit für Juden am Schabbat als obligatorisch. Später konnten hier Regelungen für Dispensierungen erreicht werden.

Im Schweizer Militär werden in der Regel pragmatische Lösungen gefunden: Observante jüdische Diensttuende können so z.B. am Freitagnachmittag schon in den Urlaub fahren, kommen aber am Sonntagmorgen zum Wachdienst zurück, so dass ihnen das Einhalten des Schabbat in ihren Heimatgemeinden ermöglicht wird, ohne dass sie markant weniger Dienst leisten als der Rest der Truppe.

Autor

Alfred Bodenheimer, 2009

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