An Schabbat und an bestimmten jüdischen Feiertagen bestehen religiöse Vorschriften, die das Arbeiten untersagen. Urlaub und Dispensen sind Möglichkeiten, um eine Einhaltung der Pflichten zu gewährleisten.

In der jüdischen Religion gibt es verschiedene Gesetze und Vorgaben, die generell an Schabbat und an bestimmten jüdischen Feiertagen einzuhalten sind. Insbesondere das Arbeitsverbot führt in manchen Fällen zu Konflikten mit der Schule, dem Arbeitgeber oder staatlichen Institutionen. In allen Bereichen gibt es hierfür unterschiedliche Regelungen oder Empfehlungen, wie die Einhaltung des Schabbats oder der Feiertage gewährleistet werden kann.

Nach jüdischem Gesetz

Der Ruhetag Schabbat beginnt am Freitagabend mindestens eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang und endet am Samstagabend mit Einbruch der Dunkelheit. In dieser Zeit ist eine Vielzahl von Geboten und Verboten einzuhalten. Das Mass der Befolgung der Schabbatregeln unterscheidet sich je nach religiöser Strömung. In der umfassenden Auslegung sind verschiedene Tätigkeiten oder die Benützung gewisser Gegenstände nicht erlaubt. Generell ist das Arbeiten untersagt wie auch das Reisen. In einer strengen Auslegung ist es auch verboten, elektrische Geräte zu betätigen. Es ist ebenso darauf zu achten, nichts zu kaufen oder zu verkaufen sowie zu schreiben. Ausserhalb des Hauses sollten zudem keine Gegenstände getragen werden.

Neben dem Schabbat gelten solche Regeln auch an folgenden jüdischen Feiertagen:

  • Pessach: 2 x 2 Tage
  • Schawuot (Wochenfest): 2 Tage
  • Rosch Haschana (Neujahr): 2 Tage
  • Jom Kippur (Versöhnungstag): 1 Tag
  • Sukkot (Laubhüttenfest): 2 Tage
  • Simchat Thora (Thora Freudenfest): 2 Tage

Die jüdischen Feiertage richten sich nach dem jüdischen Kalender und verschieben sich entsprechend jährlich im gregorianischen Kalender. Wie der Schabbat beginnen auch sie am Vorabend etwa eine Stunde vor Sonnenuntergang bis zum letzten Tag eine Stunde nach Sonnenuntergang, gemäss dem vom örtlich zuständigen Rabbinat veröffentlichten Kalender.

Einhaltung der Gesetze mit Urlaub und Dispensen

In einem nichtjüdisch geprägten Umfeld, wie zum Beispiel in Bildungseinrichtungen, im Unternehmen oder in der Armee, sind diese Ruhe- und Feiertage oftmals nicht vorgesehen oder schlicht nicht bekannt. Juden und Jüdinnen, die diese religiösen Pflichten an diesen Tagen erfüllen möchten, müssen mit der Institutionsleitung, den Vorgesetzten oder der Behörde eine gangbare Regelung finden. Hierfür stehen teilweise staatliche Vorgaben, Reglemente aber auch Leitbilder als Orientierung zur Verfügung. Vielfach ist es möglich, mit Urlaub oder einer Dispensenregelung Abhilfe zu schaffen.

Bei Konflikten und Fragen

Generell ist es zu empfehlen, mit den Zuständigen ein offenes Gespräch zu suchen und gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten. Bei Fragen oder Konflikten steht der SIG gemäss seinen Möglichkeiten und seiner Expertise ebenfalls zur Verfügung.

Beachten Sie die weiteren Informationen unten zu Dispensen und Urlauben im Arbeitsleben, in der Ausbildung und in der Armee.

Dispense in der Armee, im Zivilschutz und im Zivildienst

Für Dienstpflichtige in Armee, Zivilschutz und Zivildienst bestehen verschiedene Möglichkeiten für Dispense und Gesuche rund um die Religionsausübung.

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Vereinbarkeit der Religionsausübung mit Schule und Arbeit

Schülerinnen und Schüler, Lernende, Studierende und Arbeitstätige haben verschiedene Möglichkeiten, um ihren Alltag mit der Religionsausübung zu vereinbaren.

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