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Der SIG begrüsst die von Stadt und Kanton Zürich angekündigten weiteren Forschungen und Abklärungen zur Bührle-Sammlung

Die Stadt und der Kanton Zürich haben in einer gemeinsamen Erklärung zur Causa Bührle-Sammlung weitergehende Forschungen und Abklärungen angekündigt. Der SIG begrüsst das Vorgehen von Stadt und Kanton Zürich.

Der SIG begrüsst die gestern publizierte gemeinsame Erklärung zur Sammlung Bührle von Zürichs Stadtpräsidentin Corine Mauch und Regierungspräsidentin Jacqueline Fehr. Demnach solle die Herkunft der Werke, die dem Kunsthaus übergeben wurden, durch unabhängige Experten evaluiert werden. Stadt und Kanton Zürich schlagen damit dieselbe Stossrichtung ein, die vor Kurzem von ehemaligen Mitgliedern der «Bergier-Kommission» gefordert wurde. Diese betreffen namentlich die Weiterführung der historischen Forschung, die Evaluation der Provenienzforschung, welche die Stiftung Bührle geleistet hat, sowie die Weiterentwicklung des Dokumentationsraums zur Sammlung. Zudem soll der neue Subventionsvertrag mit der Zürcher Kunstgesellschaft auch Verpflichtungen hinsichtlich der Provenienzforschung und der Vermittlung der Forschungsergebnisse innerhalb des Kunsthauses beinhalten.

Bührle-Kunstsammlung gilt als belastet

Die Bührle-Sammlung war Anfang Oktober in den neu gebauten Erweiterungsbau des Kunsthauses gezogen. Die hochkarätige Kunstsammlung gilt als belastet, weil Emil Georg Bührle sie mit Gewinnen aus dem Waffengeschäft ab den 1930er-Jahren erwarb. Bührle kaufte Bilder, die er nach dem Krieg als NS-Raubkunst an die früheren Eigentümer, jüdische Sammlerinnen und Sammler, zurückgeben musste. Diese kaufte er jedoch später wieder zurück. Die Bührle Stiftung wird heute auch dafür kritisiert, dass sich in der Sammlung sogenanntes «Fluchtgut» befindet: Kunstwerke, die jüdische Sammlerinnen und Sammler in Notlagen und oftmals unter dem damaligen Marktwert auf der Flucht vor dem NS-Regime verkaufen mussten, auch in der Schweiz. In der Provenienzdebatte steht daher die Frage im Raum, ob diese Werke nicht auch wie Raubkunst zu behandeln und entsprechend zu restituieren seien.

Verantwortung und Verpflichtung des Kunsthauses Zürich

Der SIG hat schon im Vorfeld der Ausstellung gefordert und sich in den letzten Wochen dafür eingesetzt, dass die Kunstsammlung Bührle im Kunsthaus kontextualisiert werden muss. Umfassende Informationen über die Provenienz der Bilder als auch über den Kontext ihres Erwerbs müssen weitgehend dokumentiert sein. Diese Dokumentation muss folglich auch prominent und gut sichtbar der Ausstellung vorangestellt werden. Der SIG ist sich der Wichtigkeit dieser Debatte bewusst, die unter anderem auf die Themen Raubkunst und den Umgang mit privater Kunst von schwieriger Provenienz in öffentlichen Museen sensibilisiert. Zudem muss das Kunsthaus Zürich die Verantwortung für die Provenienzforschung der Sammlung übernehmen und sich entschieden um Abklärung und Aufklärung bezüglich Herkunft und Vorbesitz der Bilder bemühen. Diese Verpflichtung ist das Kunsthaus Zürich auch als Mitunterzeichnerin des Washingtoner Abkommens von 1998 eingegangen.

Der SIG setzt in dieser Debatte auf Dialog. Er steht weiterhin im Gespräch mit den beteiligten Parteien, seien es die Stadt Zürich, der Kanton Zürich oder das Kunsthaus Zürich, mit dem gemeinsamen Ziel, dass konstruktive und nachhaltige Lösungen gefunden werden.

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