Generell wird den jüdischen Dienstpflichtigen Verständnis entgegengebracht. Dispense und Gesuche rund um die Religionsausübung, Verpflegung sowie Schabbat und Feiertage sind mit den zuständigen Stellen aktiv und frühzeitig zu klären.

Die zuständigen Stellen der Armee, des Zivilschutzes und des Zivildienstes bringen den besonderen Anliegen der jüdischen Dienstpflichtigen viel Verständnis entgegen. In den meisten Fällen können die jüdischen Armee-, Zivilschutz und Zivildienstangehörigen ihren religiösen Pflichten während des Dienstes nachkommen.

Reglemente auf verschiedenen Stufen

Der Zivilschutz ist auf Bundes- und kantonaler Stufe geregelt. Deshalb existieren keine schweizweit verbindlichen Reglemente, sondern nur auf kantonaler Ebene. Der Zivildienst ist wiederum über das Bundesamt für Zivildienst organisiert. Auch hier sind keine allgemein verbindlichen Reglemente vorhanden. Die nachfolgenden Ausführungen gelten also in erster Linie für Angehörige der Armee, sie schaffen aber eine Orientierungshilfe für die anderen Dienstpflichtigen.

Religionsausübung

Als Leitlinie hält die Armee fest, dass sie, wie alle Angehörigen der Armee, den Glauben aller Personen respektiert. Unter dieser Prämisse wird in Ausbildungsdiensten oder im Einsatz dem Recht auf Ausübung der Religion Rechnung getragen. Ein funktionierender Armeebetrieb geht den Bedürfnissen einzelner Armeeangehöriger allerdings vor.

95 Glaubens- und Gewissensfreiheit

1 Die Freiheit des Glaubens und des Gewissens ist gewährleistet. Ihre Ausübung entbindet jedoch nicht von den dienstlichen Pflichten, und sie darf den Dienstbetrieb nicht beeinträchtigen. Angehörige der Armee dürfen andere Angehörige der Armee oder Dritte nicht in ihren Auffassungen und ihrem Glauben verletzen. Sie dürfen den weltanschaulichen oder religiösen Frieden nicht stören.

(Dienstreglement der Armee 510.107.0, Stand am 1.1.2022)


Die Vorgesetzten haben aber basierend auf gesetzlichen Grundlagen und Reglementen die Möglichkeit, im Hinblick auf die persönliche Glaubenspraxis der Armeeangehörigen situationsgerechte Entscheide zu treffen. Die Armeeangehörigen mit spezifischen religiösen Bedürfnissen sind dazu angehalten, transparent und zeitnah mit den Kommandierenden zu kommunizieren. Die Armeeseelsorge kann bei der Lösungsfindung helfen. Zuständig für die Seelsorge ist die Armeeseelsorge. Diese übernimmt die seelsorgerische Betreuung aller Angehörigen der Armee. Führen Armeeseelsorger während des Dienstes einen ökumenischen Truppengottesdienst durch, so erhalten jene, die einer anderen Religion angehören, eine Bewilligung zum Besuch ihres zivilen Gottesdienstes. An verschiedenen Truppenstandorten stehen zudem sogenannte Räume der Stille zur Verfügung. Entsprechende Informationen können beim Truppenkommandierenden oder bei der Armeeseelsorge eingeholt werden.

Koscherverpflegung

Koschere Ernährung kann im Truppenhaushalt nicht speziell berücksichtigt werden. Die Verpflegung wird sinngemäss wie die fleischlose, vegetarische Kostform gehandhabt. Dies wird im Reglement «Verpflegung in der Armee 60.001» (Stand vom 1. Mai 2019) unter «Besondere Kostformen» geregelt.

4 Fleischlos

Für Vegetarier entstehen auch bei Verzicht tierischer Nahrungsmittel keine gesundheitlichen Engpässe im Bereich der Nährstoffzufuhr. In der Regel wird bei vorgesehenen Fleischgerichten in stationären Einrichtungen ein ovo-lacto-vegetabiles Gericht als Alternative abgegeben.

5 Religiöse Kostformen

Die Verpflegung wird sinngemäss wie die fleischlose Kostform gehandhabt. Nach Möglichkeit wird die Fleischwahl bei Hauptgerichten im Feld bei der Planung entsprechend berücksichtigt.

(Verpflegung in der Armee 60.001, 1.2.2 Besondere Kostformen, Stand vom 1. Mai 2019)

Armeeangehörige sollten ihre Verpflegungsbedürfnisse rechtzeitig und vordienstlich direkt bei ihrem künftigen Schulkommando respektive bei ihrem Kommandierenden melden.

Schabbat

Das Reglement «Organisation der Ausbildungsdienstes 51.024» (Stand vom 31. März 2021) legt den allgemeinen Urlaub am Wochenende von Samstag 08.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr fest. Für jene, die aus religiösen Gründen den Schabbat einhalten möchten, können nach Möglichkeit Sonderregelungen getroffen werden.

4 Für einzelne AdA kann der Kdt fallweise angemessene Sonderregelungen für den allgemeinen Urlaub treffen, was zu einem anderen Zeitpunkt entsprechend zu kompensieren ist.

(Organisation der Ausbildungsdienstes 51.024, 1.6.1 Urlaub / Allgemeiner Teil, Stand vom 31. März 2021)

So könnte beispielsweise ab Freitagnachmittag bereits Urlaub gewährt werden, was mit Dienst am Samstagabend und Sonntag zu kompensieren ist. Ansprechperson hierzu ist das Truppenkommando.

Jüdische Feiertage

Einem Urlaubsgesuch für besondere religiöse Feiertage kann entsprochen werden, sofern es der Dienstbetrieb erlaubt. Das entsprechende Vorgehen richtet sich am Verfahren beim persönlichen Urlaub aus. Dieser ist im «Dienstreglement der Armee 510.107.0» (Stand vom 1. Januar 2022) geregelt.

55a Verfahren und Wirkung des persönlichen Urlaubs

1 Aufgebotene Angehörige der Armee, die einen persönlichen Urlaub benötigen, reichen vor Beginn der Dienstleistung beim Kommandanten ein schriftlich begründetes, mit den nötigen Beweismitteln versehenes und unterschriebenes Gesuch ein. In unvorhersehbaren Fällen kann das Gesuch während der Dienstleistung eingereicht werden.
2 Der Kommandant bewilligt das Gesuch, wenn die militärischen Leistungen der gesuchstellenden Person und der Dienstbetrieb dies zulassen sowie das private Interesse der gesuchstellenden Person an der Urlaubsgewährung das öffentliche Interesse an der Dienstleistung überwiegt.

(Dienstreglement der Armee 510.107.0, Stand vom 1. Januar 2022)

Weiter kann bei Dienstleistenden der Rekrutenschule auch über «Frei wählbarer Urlaub» zwei Mal Urlaub über maximal 24 Stunden gewährt werden.

55b Frei wählbarer Urlaub

1 Der frei wählbare Urlaub kann als Einzeltage oder zusammenhängend bezogen werden.
2 Er ist beim Kommandanten mit einem schriftlichen Gesuch zu beantragen.
3 Eine Begründung ist nicht erforderlich.
4 Der Kommandant bewilligt das Gesuch, wenn der Dienstbetrieb dies zulässt.
5 Entlassung und Einrücken erfolgen innerhalb des Urlaubs.

(Dienstreglement der Armee 510.107.0, Stand vom 1. Januar 2022)

Da die Daten der Feiertage im Voraus bekannt sind, sind die Dienstpflichtigen dazu aufgefordert, das schriftlich begründete Urlaubsgesuch rechtzeitig vor Beginn der Dienstleistung beim zuständigen Truppenkommando einzureichen.

Bei Konflikten und Fragen

Bei Fragen oder Problemen können die zuständigen Kommandierenden oder die Armeeseelsorge kontaktiert werden. Der SIG steht gemäss seinen Möglichkeiten und seiner Expertise ebenfalls zur Verfügung.

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