Wednesday, 2. September 2009,

Sehr geehrte Damen und Herren

Die konfessionelle Freiheit ist in der Schweiz seit langem selbstverständlich. Sie ist ein Grundrecht und wird durch die Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert. Jeder Person wird das Recht zugestanden, ihre Religion und weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen und allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu bekennen. Dies ist eine grosse und wichtige Errungenschaft, die es zu schützen und zu erhalten gilt.

In unserer immer stärker international durchmischten Gesellschaft treffen verschiedenste Weltanschauungen und Geisteshaltungen aufeinander. Der in der Schweiz seit jeher am stärksten präsente christliche Glauben wird mitunter zu einem Bekenntnis unter anderen. Dabei ist es unvermeidlich, dass unterschiedliche religiöse und kulturelle Eigenheiten mitunter zu Konflikten führen. Auch die Anzahl andersdenkender Menschen, die den Weg hierher in der Schweiz finden, können Ängste und Verunsicherung auslösen.

Trotzdem oder gerade deswegen sehen wir Religionsfreiheit als eines der wesentlichen Elemente eines demokratischen Staates. Dieser muss die Stütze der individuellen Freiheiten sein. Das ist aber nur möglich, wenn er auf die Bedürfnisse unserer modernen, gemischten Gesellschaft eingeht. So ist es beispielsweise heute auch eine Aufgabe der öffentlichen Schulen, für ein breiteres Religionsbewusstsein zu sorgen, damit unsere Kinder andere Menschen verstehen und deren Glauben respektieren lernen. Ebenso wichtig ist, dass sie klare Werte unserer hier verankerten Kultur vermittelt erhalten.

Denn die religiöse Grundfreiheit ist nicht absolut. Sie steht dann in Frage, wenn sie mit anderen Grundrechten kollidiert. Auch darf nicht vergessen gehen, dass Rechte immer auch mit Pflichten einhergehen. Das Recht, das Religionsfreiheit gewährt, fordert auch die Pflicht des gegenseitigen Respekts und der gegenseitigen Achtung. Dies auf der Basis der demokratischen und sozialen Grundwerte, wie sie ebenfalls in der Verfassung verankert sind.

Wir sind klar der Meinung, dass die Minarett-Initiative die verfassungsmässig garantierte Religionsfreiheit verletzt und den Religionsfrieden in der Schweiz gefährdet. Die in Teilen der Bevölkerung bestehenden Ängste vor Parallelgesellschaften und Überfremdung nehmen wir gleichwohl ernst. Diesen kann aber durch ein Verbot des Baus von Minaretten nicht sinnvoll begegnet werden. Viel wirkungsvoller ist eine gute und nachhaltige Integration.

Für das friedliche Zusammenleben aller Religionsgemeinschaften ist zudem entscheidend, welche Inhalte in den Kirchen, Moscheen und Synagogen vermittelt werden. Es gilt dort wachsam zu sein, wo gegen unseren rechtsstaatverstossendes Gedankengut verbreitet wird. Mit Sorge erfüllt uns, dass es im Zuge der Abstimmungskampagne zu ausländerfeindlichen Auswüchsen kommen könnte. Dem wollen wir entschieden entgegenwirken. Religion darf nicht für politische Stimmungsmache missbraucht werden. Doch kann die Diskussion Gelegenheit und Ansporn sein, den Dialog zu fördern und uns mit den Anliegen und Eigenheiten verschiedener Glaubensgemeinschaften vertraut zu machen. Dabei sind wir aufgefordert, offen auf anders Denkende zuzugehen und eine tolerante Haltung zu zeigen. Vorurteile und Ablehnung haben in dieser Diskussion keinen Platz.

Seit mehr als 150 Jahren bemüht sich die Schweiz, Konflikte zwischen ihren Kulturen und Religionen friedlich und konstruktiv im Rahmen des Rechtsstaats und der Eigenverantwortung zu lösen. Dies mit wie wir meinen grossem Erfolg. Wir wünschen uns sehr, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger diese Tradition bei der Beurteilung der Minarett-Initiative berücksichtigen und dieser eine deutliche Absage erteilen.

Besten Dank.

Herbert Winter

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