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Der SIG legt Zürichs Stadtpräsidentin Corine Mauch seine Forderungen zur Bührle-Sammlung dar

Zum Thema Bührle-Sammlung haben sich Vertreter des SIG und der ICZ mit Zürichs Stadtpräsidentin zu einem Gespräch getroffen. Der SIG hat darin seine Forderungen zur Provenienzforschung, Dokumentation und zu Fluchtgut darlegen können.  

In einem Gespräch zwischen der Stadt Zürich und dem SIG wurden heute verschiedene Aspekte zum Umgang mit der Bührle-Sammlung des Kunsthauses Zürich angesprochen. Am Gespräch waren SIG-Präsident Ralph Lewin, Jacques Lande, Präsident der Israelitischen Cultusgemeinde Zürich ICZ und die Zürcher Stadtpräsidentin Corine Mauch beteiligt. Gegenüber Corine Mauch wiederholte der SIG dabei seine bereits zuvor gestellten Forderungen.

Evaluation und Vertiefung der Provenienzforschung

Der SIG fordert klar, dass die bisherige Provenienzforschung zu den Werken aus der Bührle-Sammlung des Kunsthauses durch unabhängige und neutrale Expertinnen und Experten evaluiert werden muss. Ausserdem muss das Bührle-Archiv zugänglich sein. Auch fordert der Verband, dass die historische Forschung zu den Werken vertieft weitergeführt wird. Dabei muss das Kunsthaus Zürich, das die Bührle-Sammlung beherbergt und vertraglich die Verantwortung für die Provenienzforschung der Sammlung übernommen hat, soweit möglich um Abklärung und Aufklärung bezüglich Herkunft und Vorbesitz der Werke bemüht sein. Diese Verpflichtung ist das Kunsthaus Zürich als Mitunterzeichnerin des Washingtoner Abkommens von 1998 eingegangen.

Ausbau der Dokumentation und Kontextualisierung der Sammlung

Bezogen auf den viel diskutierten Dokumentationsraum zur Ausstellung der Bührle-Sammlung betont der SIG einmal mehr, dass dieser weiterentwickelt und ergänzt werden muss. Der SIG hat schon im Vorfeld der Ausstellung gefordert, dass die Bührle-Sammlung im Kunsthaus kontextualisiert wird. Zudem müssen nun auch die Provenienzen und der Kontext des Erwerbs jener Bilder prominenter dokumentiert werden, die aufgrund nationalsozialistischer Verfolgung entzogen wurden. Der SIG macht auch klar, dass auf Grundlage der jüngsten Verlautbarung von Stadt und Kanton Zürich der neue Subventionsvertrag zwischen der Stadt und der Zürcher Kunstgesellschaft auch Verpflichtungen hinsichtlich der Provenienzforschung und der Vermittlung der Forschungsergebnisse innerhalb des Kunsthauses beinhalten muss.

Abklärung von möglichem Fluchtgut

Der SIG verlangt schliesslich, dass mögliches sogenanntes «Fluchtgut» in der Bührle-Sammlung umfassend abgeklärt und bei gerechtfertigten Forderungen entsprechend restituiert werden muss. Dem Verband ist es sehr wichtig, dass der Ausdruck «NS-verfolgungsbedingt entzogene Kulturgüter» übernommen und sowohl auf «Raubkunst» als auch auf «Fluchtgut» beziehungsweise «Fluchtkunst» angewendet wird. Das Kunsthaus muss aktiv und verstärkt zur Identifizierung und Auffindung der «NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgüter» beitragen. Vor allem die Provenienz dieser Kulturgüter (inklusive «Fluchtgut») muss umfassend und transparent abgeklärt werden. Dabei ist die Prüfung des Einzelfalls entscheidend, damit faire und gerechte Lösungen erzielt werden können.

Weiterführung des Austausches zwischen der Stadt Zürich und dem SIG

Seit einiger Zeit steht der SIG mit Vertreterinnen und Vertretern von Stadt, Kanton und Kunsthaus im Gespräch. Die kürzlich und laufend neu aufgetauchten Fakten führten zu einer neuen Ausgangslage und zu einer neuen Einordnung der Situation der Sammlung. Hierzu wurden umgehend Gespräche auf höchster Ebene organisiert, um dem Standpunkt der jüdischen Gemeinschaft Gehör zu verschaffen. Dies soll auch in Zukunft fortgesetzt werden. Mit der Stadtpräsidentin wurde vereinbart, den Dialog auf politischer und fachlicher Ebene weiterzuführen.

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