Sicherheit

Politische Zeichen gesetzt: Mehr Unterstützung für religiöse Minderheiten

Im Nationalrat wurden heute zwei wichtige politische Zeichen gesetzt. Mit der Annahme der Motion Jositsch hat das Parlament bekräftigt, dass religiöse Minderheiten mehr Unterstützung bei der Sicherheit erhalten sollten. Der Bundesrat hat ausserdem erste konkrete Schritte hin zu einer stärkeren Beteiligung von Bund und Kantonen an Sicherheitsmassnahmen skizziert.

Der Nationalrat hat heute die Motion «Schutz religiöser Gemeinschaften vor terroristischer und extremistischer Gewalt» von Ständerat Daniel Jositsch angenommen. Bereits vor einem Jahr hatte der Ständerat diese Motion einstimmig verabschiedet. Die Motion beauftragt den Bundesrat gemeinsam mit den Kantonen aufzuzeigen, welche weitergehenden Massnahmen für die Sicherheit von gefährdeten Minderheiten getroffen werden können und welche gesetzlichen Grundlagen allenfalls für deren Umsetzung nötig wären. Der SIG hatte sich für die Annahme stark gemacht. Die Annahme der Motion ist ein wichtiges politisches Zeichen, dass sich der Bund für mehr Sicherheit für religiöse Minderheiten in der Schweiz einsetzen will.

Bereits im April 2017 wurde dieser Wille deutlich, als der Bundesrat die Arbeitsgruppe «Schutz von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen» eingesetzt hatte. Der SIG beteiligte sich während des letzten Jahres aktiv in dieser Arbeitsgruppe.

Bundesrätin Sommaruga skizziert nächste Schritte des Bundes und der Kantone

Es freut den SIG, dass Bundesrätin Simonetta Sommaruga heute im Nationalrat verkündet hat, dass diese Arbeitsgruppe in Kürze konkrete Lösungen präsentieren kann. Dabei wird die Arbeitsgruppe in zwei Schritten Möglichkeiten zur Finanzierung der Sicherheitsmassnahmen für gefährdete Minderheiten vorschlagen:

  1. In einem ersten Schritt will der Bundesrat eine Verordnung auf Basis von Art. 386 StGB erlassen. Damit sollen die von den betroffenen Minderheiten erbrachten Sicherheitsmassnahmen unterstützt werden; vor allem in den Bereichen der Sensibilisierung und der Ausbildung.
  2. Um längerfristig den Spielraum für solche Unterstützungsmassnahmen für den Bund zu erweitern, sollen Ergänzungen zum bestehenden Recht geprüft werden. Damit soll die Rechtsgrundlage geschaffen werden, um eine direkte Finanzierung von Schutzmassnahmen vor Ort zu ermöglichen.

Der SIG begrüsst diese beiden Massnahmen sehr. Sie zeigen, dass es der Bund mit konkreten Lösungen ernst meint. Der SIG erwartet, dass der Bundesrat dem Parlament einen entsprechenden Gesetzesentwurf unterbreiten wird. Auch gilt es zu erreichen, dass sich die betroffenen Kantone an den Massnahmen beteiligen und aktiv an einer zufriedenstellenden Gesamtlösung mitarbeiten.

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