Seit Ende Juli 2018 stehen der SIG und der Tessiner Staatsrat Norman Gobbi in ausgiebigen Kontakt, um die Umstände und Konsequenzen einer Beförderung eines Polizisten zu diskutieren. Der Polizist wurde vor zwei Jahren wegen hetzerischer und rassistischer Beiträge auf Facebook verurteilt. Dessen Beförderung hatte beim SIG grosse Bedenken ausgelöst. Nach der heutigen Medienmitteilung des für die Sicherheit zuständigen Departements wurden erste Massnahmen kommuniziert. Trotzdem wurden viele Bedenken und Vorbehalte des SIG nicht ausgeräumt. Der SIG pocht weiter darauf, dass rassistisches Gedankengut ein Ausschlusskriterium für Polizisten sein muss.

Die Beförderung eines Polizisten zum Oberfeldweibel im Kanton Tessin per Juli 2018 hatte beim SIG grosse Bedenken ausgelöst. Der Polizist wurde 2016 wegen hetzerischer Beiträge auf Facebook wegen Aufrufs zur Rassendiskriminierung rechtskräftig verurteilt. Der SIG hatte sich mit einem Brief an den zuständigen Staatsrat Norman Gobbi gewandt, um seine Bedenken zu äussern und um eine Aufklärung rund um diese Situation zu erreichen.

Viele Bedenken und Vorbehalte nicht ausgeräumt

Auf diesen ersten Brief folgten ein reger Austausch und auch ein persönliches Treffen zwischen Vertretern des SIG und Staatsrat Norman Gobbi. Dieses Treffen und der offene Austausch wurden vom SIG geschätzt. Der Dialog auf konstruktive und lösungsorientierte Weise war beiden Seiten wichtig und nützlich. Trotzdem konnten für den SIG viele Bedenken und Vorbehalte nicht ausgeräumt werden. Der SIG kommt zum Schluss, dass bei der Einschätzung nach Eignung des Betreffenden als Polizist und Unteroffizier und bei der Bewertung der Umstände seiner Beförderung keine Einigkeit erzielen werden konnte. Der SIG ist immer noch der Meinung, dass die Beförderung wegen der bekannten und im Strafregister eingetragenen Vorstrafe wegen rassistischen Äusserungen nicht hätte erfolgen dürfen. Die Beschäftigung des besagten Polizisten ist für den SIG weiterhin höchst bedenklich und besorgniserregend. Eine einwandfreie, vorurteilsfreie Einstellung gegenüber allen Menschen in unserem Land halten wir für eine Grundvoraussetzung, um den Polizeiberuf in seiner Vorbildfunktion ausüben zu können.

Die Tessiner Polizei zieht erste Konsequenzen

In seiner heutigen Medienmitteilung hat Staatsrat Norman Gobbi bekräftigt, dass sich die Tessiner Polizei und die Regierung unmissverständlich gegen Rassendiskriminierung und radikales Gedankengut aussprechen. Auch sollen solche Vorkommnisse innerhalb der Polizei nicht toleriert werden. Das stimmt den SIG zuversichtlich. Auch werde die Polizeiführung jeden, der gegen diese Grundsätze verstosse, sanktionieren. Dies ist für den SIG unabdingbar. Bestandteil der Gespräche mit dem Tessiner Staatsrat waren auch mögliche Massnahmen, um solche Fälle in Zukunft zu verhindern und rassistische und diskriminierende Einstellungen in der Polizei auszuschliessen. Der SIG stellt mit einer gewissen Genugtuung fest, dass bei den Tessiner Behörden Bereitschaft und Motivation besteht, Konsequenzen aus diesem Fall zu ziehen. So ist der Einbezug des digitalen Raums als Bewertungskriterium für Auswahl- und Förderungsprozesse aus unserer Sicht sinnvoll.

Rassistisches Gedankengut muss ein Ausschlusskriterium für Polizisten sein

Die skizzierten Schritte reichen aus Sicht des SIG aber nicht aus, um rassistisches Gedankengut in der Tessiner Polizei auszuschliessen. Die nun gemachten Erfahrungen und identifizierten Unzulänglichkeiten in den internen Prozessen sollen in eine Überprüfung der Auswahl- und Beförderungsverfahren Eingang finden. «Eine zukünftige Bewertung von Bewerbern für die Polizeischule oder für Führungsfunktionen soll absichern, dass auch unangemessenes Verhalten und rassistisches und diskriminierendes Gedankengut – auch wenn sie nicht zwingend strafrechtlich geahndet werden können – berücksichtigt werden,» sagt SIG-Präsident Herbert Winter. «Insbesondere sollen Einstellungen, die mit dem Polizeiberuf unvereinbar sind, als Ausschlusskriterium gelten», so Winter weiter.

Weitere Informationen:

Zur Medienmitteilung von Staatsrat Norman Gobbi «Il Direttore del Dipartimento delle istituzioni incontra la Federazione svizzera delle comunità israelite» vom 27.9.2018

SIG-News «Beförderung des Tessiner Polizisten Edy I.» vom 25.7.2018

SIG-News «Fall Edy I.: Die Antwort des Tessiner Staatsrats räumt die Bedenken nicht aus» vom 9.8.2018

Bisherige Berichterstattung:

Der erste Brief des SIG hat in den Tessiner Medien Aufmerksamkeit erregt und eine weitere Diskussion zum Fall ausgelöst. Hier eine Zusammenstellung der Berichte:

Blick 25.7.2018: Warum darf Edy I. (55) seinen Job behalten?

Tio.ch 25.7.2018: La comunità ebraica scrive a Gobbi: «Perché quell’agente è stato promosso?»

Ticino libero 25.7.2018: Sergente, "come è possibile che lavori ancora in Polizia e sia stato promosso?"

RSI 26.7.2018 (TV und Radio): Israeliti scrivono a Gobbi

Der Bund 26.8.2018: Affäre um rechtsextremen Polizisten setzt Gobbi unter Druck

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