Sicherheit

Schutzanspruch der jüdischen Gemeinschaft – ein wichtiger Etappensieg - Tachles-Beitrag von SIG-Präsident Herbert Winter

Von SIG-Präsident Herbert Winter

Nach Jahren intensiver Arbeit können wir endlich einen wichtigen Etappensieg verbuchen: Am Mittwoch hat der Bundesrat beschlossen, bei besonders gefährdeten Minderheiten einen Teil der Sicherheitskosten zu übernehmen. Damit folgt er den Empfehlungen der Arbeitsgruppe «Schutz von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen». In der Arbeitsgruppe sassen Vertreter diverser Bundes-, kantonaler und städtischer Behörden, der Schweizerische Israelitische Gemeindebund SIG, der gleichzeitig die Plattform der Liberalen Juden der Schweiz PLJS vertrat, sowie die Föderation Islamischer Dachorganisationen FIDS.

Der Staat ist für den Schutz seiner Bürger und Bürgerinnen verantwortlich. Bei der jüdischen Gemeinschaft wurde dieser Grundsatz allerdings bis anhin nicht genügend eingehalten, und wir mussten für unsere eigenen Sicherheitsmassnahmen weitgehend selber aufkommen. «Die Juden wollen Geld – einmal mehr», heisst es vielleicht hinter vorgehaltener Hand. Natürlich sind wir auf eine finanzielle Unterstützung angewiesen, denn die Gemeinden können die Last nicht mehr alleine tragen! Aber es darf nicht sein, dass die Diskussion um Geld die Debatte prägt. Worum es eigentlich und zuerst gehen muss, ist die Sicherheit von uns Juden als Bürger dieses Landes.

Die Unterstützung bei der Finanzierung der Sicherheitsmassnahmen gefährdeter Minderheiten wird seitens des Bundes jetzt nicht mehr nur angedacht, sondern endlich in die Hand genommen: Ab 2019 werden die durch die betroffenen Minderheiten erbrachten Sicherheitsmassnahmen neu vom Bund mit jährlich bis zu 500’000 Franken mitfinanziert. Hier geht es vorerst um Projekte in den Bereichen Information, Sensibilisierung und Ausbildung. Diese Massnahme wird die finanzielle Belastung der jüdischen Gemeinden zwar nicht voll auffangen können, aber es kann eine erste Entlastung erwartet werden. In einem weiteren Schritt soll auf Bundesebene, in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, eine neue gesetzliche Grundlage für aktive und passive Schutzmassnahmen geprüft werden. Ebenso soll die Koordination und der Informationsfluss zwischen den Sicherheitsbehörden aller Stufen und den gefährdeten Minderheiten verbessert werden. Der Bundesrat geht nun den richtigen Weg.

Vor noch nicht einmal zwei Jahren haben die Bundesbehörden ein erhöhtes Gefahrenpotential und ein erhöhtes Schutzbedürfnis der jüdischen Gemeinschaft in der Schweiz anerkannt. Dennoch empfahl der Bund der jüdischen Gemeinschaft, ihre Sicherheitskosten über die Errichtung einer eigenen Stiftung zu finanzieren. Die Entrüstung über diesen Vorschlag war damals, bei uns Juden, aber auch in der Öffentlichkeit, zu Recht gross. Der Bund stellte sich weiter auf den Standpunkt, dass der Schutz von jüdischen Einrichtungen und Institutionen grundsätzlich Sache der Kantone sei. Wir haben in der Folge beobachten können, dass sich der Bund, die Kantone und die Städte bei der Debatte um die Finanzierung von Sicherheitsmassnahmen oft den „Schwarzen Peter“ zugeschoben haben, und niemand schien bereit zu sein, mit gutem Beispiel voranzugehen. Dies führte zu einer hitzigen Debatte in der Öffentlichkeit, die beim Bund etwas ins Rollen brachte und ihn schliesslich dazu veranlasste, die Arbeitsgruppe «Schutz von Minderheiten mit besonderen Schutzbedürfnissen» ins Leben zu rufen. Damit begann ein Dialog – konstruktiv und mit einer Vielzahl von Partnern –, der bei den Beteiligten das Verständnis für die Situation der betroffenen Minderheiten gestärkt hat.

Vor allem als National- und Ständerat die Motion von Ständerat Daniel Jositsch einstimmig angenommen haben, wurde klar, dass der Handlungsbedarf in Bezug auf die Unterstützung von Sicherheitsmassnahmen für gefährdete Minderheiten seitens des Bundes eine breite Abstützung in der Politik geniesst.

Die auf Bundesebene intensivierte Auseinandersetzung hatte auch eine starke Rückkoppelung auf die Kantone. Aus den Kantonen Zürich und Basel-Stadt durften wir zwischenzeitlich erste Fortschritte vernehmen, die uns vorsichtig optimistisch stimmen. Das ist aber nicht genug, und genau hier muss der politische Prozess weitergehen. Die Unterstützungszusage des Bundes ist eng mit der Bereitschaft der Kantone verknüpft, die Massnahmen mitzutragen. So erwarten wir von den Kantonen, dass sie den langwierigen Prozess begleiten und, wo nötig, ihre Gesetze anpassen werden. Schliesslich wird sich auf kantonaler Ebene zeigen, ob man bereit ist, die Sicherheit gefährdeter Minderheiten zu unterstützen.

Wir haben viel gefordert, waren hartnäckig und haben uns nicht von unseren Zielen abbringen lassen. Diese Standhaftigkeit hat sich gelohnt. Allerdings wurde dieser Erfolg erst möglich, als der Bundesrat, das EJPD und weitere involvierte Bundesbehörden ihre anfänglich eher ablehnende Haltung ablegten und konstruktiv an Lösungen gearbeitet haben. Die nun präsentierten Ergebnisse sind ein sehr guter Anfang und haben vor allem grossen symbolischen Wert.

Unsere Arbeit ist damit aber nicht beendet. Ganz im Gegenteil, es gibt noch viel zu tun. Wir treten in eine neue Phase ein, in der wir uns weiterhin für eine gute und langfristige Lösung einsetzen werden. Aber nicht nur das: Wir müssen erreichen, dass die Juden nicht als Bittsteller für finanzielle Hilfen wahrgenommen werden. Der Öffentlichkeit muss bewusst gemacht werden, dass wir, wie alle Bürger und Bürgerinnen dieses Landes, ein Recht auf Schutz haben. Dieses Thema geht nicht nur uns Juden etwas an, sondern alle. Weil es um die Werte unserer Gesellschaft geht und um die Frage, wie diese mit ihren Minderheiten umgeht.

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