Soziales / VSJF


Die Wohltätigkeit spielt in der jüdischen Tradition eine wichtige Rolle. Dem Wohltätigkeitsgebot «Zedaka» sind alle Jüdinnen und Juden gleichermassen verpflichtet. Auch der SIG tritt für diesen Grundsatz ein.

Standort und Öffnungszeiten

Dr. Georg Guggenheim-Haus
VSJF, Dreikönigstr. 49
Postfach 2169, 8027 Zürich
Postcheckkonto: 80-12711-7

Sie erreichen uns:
Montag bis Donnerstag von 9 -12 und von 13 -17 Uhr, freitags bis 12 Uhr
Tel. 044 206 30 60 Fax 044 206 30 77

E-Mail

Der VSJF ist das Sozialressort des SIG. Er ist ein vom Bund anerkanntes Hilfswerk und Mitglied der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SFH.

1908 als noch loser Verbund gegründet, wurde er 1925 als Dachorganisation aller jüdischen Armenpflegen in den SIG integriert. Seit 1943 tritt er unter dem Namen «Verband Schweizerischer Jüdischer Flüchtlingshilfen/Fürsorgen» (VSJF) auf.

Der VSJF bietet heute wie damals jüdischen Menschen, die meist keiner Gemeinde angehören, und jüdischen Reisenden Hilfe an. Er ist Anlaufstelle für die Claims Conference in der Schweiz. Ferner ist er im Asylbereich tätig.

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