Die zuständigen Stellen der Armee und des Zivilschutzes bringen den besonderen Anliegen der jüdischen Dienstpflichtigen viel Verständnis entgegen. In den meisten Fällen können die jüdischen Armee- und Zivilschutzangehörigen ihren religiösen Pflichten während des Dienstes nachkommen.
Am Schabbat und den jüdischen Feiertagen ist jede Art von Arbeit verboten. Darunter fallen das Schreiben und das Tragen von Gegenständen ausserhalb von Häusern. Aus diesem Grund und um die religiösen Pflichten an diesen Tagen erfüllen zu können, ersuchen religiöse jüdische Schüler und Studierende teilweise um generellen Schabbat- beziehungsweise Feiertagsdispens.
Melde dich jetzt für den nächsten Likrat-Lehrgang an! Weitere Informationen
Schweizerischer Israelitischer Gemeindebund (SIG)
Gotthardstrasse 65
Postfach 2105
8027 Zürich
T +41 (0)43 305 07 77
F +41 (0)43 305 07 66
Medienstelle:
T +41 (0)43 305 07 72
Enable JavaScript to view protected content.