Schabbat-Dispens

Am Schabbat und den jüdischen Feiertagen ist jede Art von Arbeit verboten. Darunter fallen auch zum Beispiel das Schreiben und das Tragen von Gegenständen ausserhalb von Häusern. Aus diesem Grund und um die religiösen Pflichten an diesen Tagen erfüllen zu können, ersuchen religiöse jüdische Schüler und Studierende teilweise um generellen Schabbat- beziehungsweise Feiertagsdispens.

Neben dem Schabbat (Samstag) gilt das Arbeitsverbot auch an folgenden jüdischen Feiertagen:

  • Pessach: 2 x 2 Tage
  • Schawuot (Wochenfest): 2 Tage
  • Rosch Haschana (Neujahr): 2 Tage
  • Jom Kippur (Versöhnungstag): 1 Tag
  • Sukkot (Laubhüttenfest): 2 Tage
  • Simchat Thora (Thora Freudenfest): 2 Tage

Gemäss dem jüdischen Kalender beginnt jeder Tag am Vorabend. Am Schabbat und den Feiertagen müssen die Vorschriften am Vorabend etwa eine Stunde vor Sonnenuntergang bis zum letzten Tag eine Stunde nach Sonnenuntergang gemäss dem vom örtlich zuständigen Rabbinat veröffentlichten Kalender eingehalten werden.

Einhaltung von Feier- und Ruhetagen von Bundesgericht geschützt

Die Einhaltung der Feier- und Ruhetage und damit der Dispens von Schülern von der Verpflichtung zum Schulbesuch werden auch vom Schweizer Bundesgericht geschützt. In seinem Urteil vom 1. April 2008 (BGE 134 I 114) verpflichtete es eine Schule, bei auf einen Samstag oder Feiertag angesetzten Prüfungen eine Ersatzlösung zu erarbeiten. Das Bundesgericht gewichtete dabei das Interesse der Schüler, das Gebot der Schabbatruhe einhalten zu können, stärker als das öffentliche Interesse, alle Maturanden gemeinsam an einem Samstag zu prüfen.

Pressemitteilungen

Mittwoch, 25. Aug 2010

Herbert Winter wird neuer Vorsitzender des Schweizerischen Rates der Religionen

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Likrat: Begegnungen mit dem Judentum

Der Trailer zum Film über Likrat: Begegnungen mit dem Judentum ist abrufbar.

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Buch aus der SIG-Schriftenreihe unter den Top Ten

Noemi Sibold ist mit ihrem Buch "Bewegte Zeiten. Zur Geschichte der Juden in Basel, 1930er bis 1950er Jahre" aus der SIG-Schriftenreihe in den Top Ten der Basler Zeitung.

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