Militär

Die zuständigen Stellen der Armee und des Zivilschutzes bringen den besonderen Anliegen der jüdischen Dienstpflichtigen viel Verständnis entgegen. In den meisten Fällen können die jüdischen Armee- und Zivilschutzangehörigen ihren religiösen Pflichten während des Dienstes nachkommen.

Weiterführende Informationen

Detaillierte Auskunft bietet das „Merkblatt für jüdische Angehörige der Armee und des Zivilschutzes“.

Merkblatt als PDF (48 KB)

Die Armee anerkennt folgende jüdische Feiertage:
  • Pessach
  • Schawuot (Wochenfest)
  • Rosch Haschana (Neujahrsfest)
  • Jom Kippur (Versöhnungstag)
  • Sukkot (Laubhüttenfest)
  • Simchat Thora (Thora Freudenfest)

Die entsprechenden Feiertage beginnen am Vorabend eine Stunde vor Sonnenuntergang und enden am letzten Tag eine Stunde nach Sonnenuntergang, gemäss dem vom zuständigen Rabbinat veröffentlichten Kalender.

Koscherverpflegung im Militär

Was die Koscherverpflegung betrifft, so wird gemäss Ziffer 45 des Reglements 51.024d auf Gesuch gestattet, «die Mahlzeiten aus religiösen Gründen anderwärts einzunehmen». Wer sich so selber verköstigt, hat Anspruch auf Vergütung einer Entschädigung in bar gemäss Reglement 51.003d «Verwaltungsreglement».

Bei Auftreten von Fragen oder irgendwelchen Unklarheiten steht das Ressort «Religiöse Angelegenheiten» des SIG den jüdischen Dienstpflichtigen gerne zur Verfügung.

Pressemitteilungen

Mittwoch, 25. Aug 2010

Herbert Winter wird neuer Vorsitzender des Schweizerischen Rates der Religionen

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Likrat: Begegnungen mit dem Judentum

Der Trailer zum Film über Likrat: Begegnungen mit dem Judentum ist abrufbar.

Zum Film

Buch aus der SIG-Schriftenreihe unter den Top Ten

Noemi Sibold ist mit ihrem Buch "Bewegte Zeiten. Zur Geschichte der Juden in Basel, 1930er bis 1950er Jahre" aus der SIG-Schriftenreihe in den Top Ten der Basler Zeitung.

Das Buch in der Presse