Militär
Die zuständigen Stellen der Armee und des Zivilschutzes bringen den besonderen Anliegen der jüdischen Dienstpflichtigen viel Verständnis entgegen. In den meisten Fällen können die jüdischen Armee- und Zivilschutzangehörigen ihren religiösen Pflichten während des Dienstes nachkommen.Weiterführende Informationen
Detaillierte Auskunft bietet das „Merkblatt für jüdische Angehörige der Armee und des Zivilschutzes“.In den Weisungen über das Verhalten der Truppe an öffentlichen Ruhetagen des VBS No. 685.1-001 vom 7.12.1990 sind folgende von der Armee anerkannte jüdische Feiertage festgelegt:
- Pessach
- Schawuot (Wochenfest)
- Rosch Haschana (Neujahrsfest)
- Jom Kippur (Versöhnungstag)
- Sukkot (Laubhüttenfest)
- Simchat Thora (Thora Freudenfest)
Die entsprechenden Feiertage beginnen am Vorabend eine Stunde vor Sonnenuntergang und enden am letzten Tag eine Stunde nach Sonnenuntergang, gemäss dem vom zuständigen Rabbinat veröffentlichten Kalender.
Koscherverpflegung im Militär
Was die Koscherverpflegung betrifft, so wird gemäss Ziffer 24 des Reglements 51.024d auf Gesuch gestattet, «die Mahlzeiten aus religiösen Gründen anderwärts einzunehmen».Wer sich so selber verköstigt, hat Anspruch auf Vergütung einer Entschädigung in bar gemäss Reglement 51.003d «Verwaltungsreglement».
Bei Auftreten von Fragen oder irgendwelchen Unklarheiten steht das Ressort «Religiöse Angelegenheiten» des SIG den jüdischen Dienstpflichtigen gerne zur Verfügung.

