Interreligiöser Dialog

Podiumsdiskussion zu Menschenrechten und Religion in Bern

Zum 70. Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte stand das Verhältnis von Menschenrechten und Religion zur Debatte. Diese definieren Werte und Rechte und machen einen universellen Anspruch geltend. Menschenrechte und Religion stehen damit in einem Spannungsfeld zueinander, was Raum für eine kontroverse Debatte bietet. Darüber diskutierte an der Universität Bern ein Podium mit Gästen aus Forschung, Religion und Gesellschaft. Die Veranstaltung wurde vom SIG, der PLJS und dem SKMR in Kooperation mit der Parlamentarischen Gruppe für Menschenrechte organisiert.

Mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurde vor 70 Jahren ein Katalog von Grundrechten definiert, die für jeden Menschen – unabhängig von Herkunft und Religion – gelten sollen. Menschenrechte und Religion nehmen für sich in Anspruch, Wertekompass zu sein. Das Podium setzte sich mit der Frage auseinander, ob sie sich ergänzen, überlagern oder gar widersprechen. Im gut besuchten Vorlesungssaal diskutierten: Valentin Abgottspon, Vizepräsident der Freidenker, Eva Maria Belser, Mitglied des Direktoriums des Schweizerisches Kompetenzzentrums für Menschenrechte SKMR und Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Freiburg i. Ü., René Bloch, Professor für Judaistik an der der Universität Bern, Rifat Lenzin, Islamwissenschaftlerin und Christian Rutishauser, Provinzial der Jesuiten Schweiz. Geleitet wurde die Diskussion von Brigitta Rotach, Leiterin Kulturprogramme im Haus der Religionen.

Menschenrechte als Stachel im Fleisch der Gesellschaft?

Die Runde war sich im Grundsatz darüber einig, dass eine Nähe zwischen Menschenrechten und Religion gegeben sei. Ideengeschichtlich fänden sich die Grundlagen der Menschenrechte auch in den Religionen. So führte René Bloch aus, dass die Menschenrechte unter anderem auch in den Religionen gründen. Christian Rutishauser machte deutlich, dass die Menschenrechte aus mehreren Quellen heraus begründet werden könnten: einerseits religiös, aber andererseits auch über philosophische Ansätze. Der grosse Unterschied läge aber vor allem darin, dass die Menschenrechte heute ein rechtliches Instrumentarium darstellten. Dieses stehe in seiner Funktion der Religion teils gegenüber, da es kultur-, traditions- und eben auch religionskritische Elemente besässe. Nach Eva-Maria Belser stellten die Menschenrechte «den Stachel im Fleisch der Gesellschaft» dar, weil sie in sich den Anspruch trügen, zu verändern und die Gleichheit der Menschen zu verteidigen. Belser erklärt die Beziehung zwischen Religion und Menschenrechte schliesslich als ein paralleles Nebeneinander, dass sich gegenseitig unterstützt. Beide könnten aber auch hart aufeinanderprallen.

Universelle Menschenrechte als Utopie

Diskussionsbedarf bestand offensichtlich bei der Frage, ob Menschenrechte universelle Gültigkeit besitzen. Rifat Lenzin gab zu bedenken, dass bei der Veröffentlichung der Menschenrechtserklärung im Jahr 1948 weite Teile der arabischen Welt, aber auch Indien noch immer unter kolonialer Herrschaft standen. Als Konzept seien die Menschenrechte durchaus universell gedacht worden, in der Umsetzung zeigten sich aber grosse Schwächen. So wäre dieser Vorbehalt in der islamischen Welt bisher nicht abgelegt worden. Die Diskussion drehte sich im späteren Verlauf des Abends darum, ob Grundsätze und Umsetzung von Menschenrechten nicht schlicht utopisch seien. Die Vorstellung von Menschenrechten, die sich in einem stetigen Entwicklungsprozess befänden, wurde immer wieder aufgegriffen. Freidenker Valentin Abgottspon hegte schliesslich die Hoffnung, dass sich die Ideen von Gleichheit und Freiheit ganz allmählich über die Kultur, das Fernsehen und das Internet verbreiten würden und so ihre Entfaltung fänden.

Die Diskutanten hatten einen langen Atem und bereicherten die Debatte mit viel Witz, Wissen und rhetorischem Können. Sowohl die Podiumsteilnehmer und -teilnehmerinnen wie auch das Publikum hätten eine Verlängerung der Diskussion durchaus in Kauf genommen. Das zeigt, welch grosses Potential das Thema birgt und wie komplex das Verhältnis zwischen Religion und Menschenrechten in Tat und Wahrheit ist. Ein Konsens zwischen Menschenrechten und Religion konnte nicht eruiert werden, aber auch keine grundsätzliche Widersprüche. Einig waren sich letztlich alle Gesprächsteilnehmer darin, dass Menschenrechte ein Fundament unserer Gesellschaft sind, die es zu verteidigen gilt. Und so war es letztlich der einigende Glaube genau an diese Menschenrechte, der das Publikum versöhnlich zum Apéro und schliesslich auch in die Nacht entliess.

Die Veranstaltung wurde organisiert vom Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund SIG, der Plattform der Liberalen Juden der Schweiz PLJS und dem Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR in Kooperation mit der Parlamentarische Gruppe für Menschenrechte.

Die Podiumsdiskussion im Ton

Religion und Menschenrechte – Schutz oder Widerspruch?

Factsheet: Rechtsprechung des EGMR zur Religionsfreiheit

Wie beurteilt der EGMR religiös begründete Schuldispense oder ein Kopftuchverbot? Das SKMR-Factsheet zeigt: Der EGMR lässt den Staaten bei Einschränkungen der Religionsfreiheit einen grossen Handlungsspielraum.

Das Factsheet «Die Rechtsprechung des EGMR zur Religionsfreiheit» erläutert Beispiele aus der Rechtsprechung zu religiös begründeten Schuldispensen (Schwimmunterricht, Sexualkunde), Kopftuch und Vollverschleierung in der Öffentlichkeit sowie zum schweizerischen Minarettverbot. Es listet entsprechende Urteile aus den letzten Jahren auf und vergleicht die Rechtsprechung des EGMR und des Bundesgerichts.

Weiterlesen

Zum Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR)

Abonnieren Sie jetzt die SIG News

Diese Website verwendet Cookies, um ein bestmögliches Nutzungserlebnis zu gewährleisten.

Dazu gehören wesentliche Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind, sowie andere, die nur für anonyme statistische Zwecke, für Komfort-Einstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte verwendet werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass je nach Ihren Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen.

Diese Website verwendet Cookies, um ein bestmögliches Nutzungserlebnis zu gewährleisten.

Dazu gehören wesentliche Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind, sowie andere, die nur für anonyme statistische Zwecke, für Komfort-Einstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte verwendet werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass je nach Ihren Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Website zur Verfügung stehen.

Ihre Cookie-Einstellungen wurden gespeichert.