Delegiertenversammlung
Das oberste Organ des Gemeindebundes ist die Delegiertenversammlung. Deren Mitglieder setzen sich aus den Delegierten zusammen, die die einzelnen Gemeinden – je nach Anzahl Mitglieder – entsenden.
Die von der Delegiertenversammlung gefassten Beschlüsse sind für sämtliche Gemeinden verbindlich. Gemäss Statuten des SIG beschliesst die Delegiertenversammlung insbesondere über:
- Tätigkeitsberichte
- Budget und Jahresrechnung
- Festsetzung des von den Gemeinden zu entrichtenden Jahresbeitrags
- Erhebung ausserordentlicher Beiträge und Durchführung von Sammlungen
- Wahl des Präsidenten des Gemeindebundes, der Geschäftsleitung, des Centralcomités sowie der Rechnungsprüfungskommission
- Änderung der Statuten
Die Delegiertenversammlung entscheidet ferner über alle von der Geschäftsleitung, vom Centralcomité, von den Gemeinden und den Delegierten unterbreiteten Anträge, soweit es sich nicht um ein Geschäft handelt, das in die ausschliessliche Kompetenz eines andern Organs fällt.
Die ordentliche Delegiertenversammlung findet einmal jährlich, spätestens Ende Mai, statt.

