Der SIG organisiert sich als Verein. Sein Zweck, seine Mittel und seine Organisation sind in den Statuten geregelt.

Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund SIG vereinigt die dem SIG angeschlossenen sechzehn jüdischen Gemeinden in der Schweiz als Verein gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ZGB. Der Zweck, seine Mittel, die Organisation und die Kompetenzverteilung der Gremien sind in seinen Statuten geregelt. Eine Änderung der Statuten kann von der SIG-Delegiertenversammlung mit 2/3 Mehrheit, die zugleich 2/3 der Gemeinden ausmacht, beschlossen werden.

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